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Aus für alte Kleinkläranlagen - In der Regel Neubau nötig
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Wer eine Kleinkläranlage betreibt und in absehbarer Zeit nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen wird, muss seine Anlage dem Stand der Technik anpassen.
Stichtag war zum Beispiel in Sachsen-Anhalt bereits der 31.12.2009.
Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Kleinkläranlagen eine vollbiologische Reinigung des Abwassers übernehmen. Dabei sind strenge Grenzwerte einzuhalten. Außerdem müssen betriebene Anlagen nachweislich abgedichtet sein.
Viele Betreiber von Altanlagen konnten diese Frist nicht einhalten. Ungeachtet der Frage, ob es hier möglicherweise eine Übergangsregelung geben wird, ist klar, dass DDR-Kleinkläranlagen und die meisten anderen Altanlagen durch einen Neubau ersetzt werden müssen.
Hier können Sie sich informieren und erhalten Hilfestellung.
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Rechtlicher Hintergrund
Verschiedene Rechtsnormen schreiben vor, dass Abwasser eine bestimmte Reinheit aufweisen muss. Vorhandene Kläranlagen schaffen dies nicht und müssen ersetzt werden.
Zum rechtlichen Hintergrund
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Vorsicht Falle
Meist wird man um einen Ersatzneubau nicht umhinkommen. Hierbei ist sorgfältiges Vorgehen nötig, und es gilt so manchen Fallstrick, der zu unnötigen Kosten führt, zu umgehen.
Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Stolperfallen
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Tipps & Infos
Wir verraten Ihnen, wie Sie beim Ersatz Ihrer bisherigen Kleinkläranlage so manchen Euro sparen können.
Zu den Tipps & Infos
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Hinweis: Die Bilder am Anfang dieser Seite zeigen Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz. Sie dienen der Illustration und um das Problem zu verdeutlichen, dass Abwasseranlagen bzw. Kleinkläranlagen in Sachsen-Anhalt seit dem 31.12.2009 dem Stand der Technik entsprechen müssen. Aus der Auswahl der Bilder ist nicht zu schließen, dass in bestimmten Gemeinden die Abwasserentsorgung dauerhaft dezentral erfolgen wird oder dass bestimmte abgebildete Grundstücke über Kleinkläranlagen verfügen, die noch nicht dem Stand der Technik entsprechen.
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